Bitte beachten: Hinweisblatt für die erste Leichenschau
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
beiliegend erhalten Sie den vom Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlichten Leitfaden für die erste Leichenschau.
Hintergrund ist, dass es bei der Weiterleitung der Todesbescheinigungen vereinzelt zu Fehlern kommt. Für eine ordnungsgemäße Durchführung der zweiten Leichenschau sei jedoch die ordentliche Weiterleitung – insbesondere des roten Umschlags 2 – essentiell.
Um Beachtung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr ÄKV Weilheim-Schongau
Leitfaden erste Leichenschau.cleaned herunterladen