Fristverlängerung - alte Todesbescheinigungen bis 30.04.2025 weiter verwendbar!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
da die Bayerische Landesärztekammer die Auskunft erhalten hat, dass die neuen Todesescheinigungen bei dem Kohlhammer Verlag nicht zum 16.03.2025 verfügbar seien, hat sich die BLÄK mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (BayStMGP) in Verbindung gesetzt und um konkrete Handlungsanweisungen gebeten.
Nach Rückmeldung hat sich das BayStMGP zur leichteren Umsetzung nun doch dazu entschieden, eine Übergangsfrist für die Verwendung der bisherigen Muster nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege über die Muster im Vollzug der Bestattungsverordnung vom 31. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 438), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. März 2024 (BayMBl. Nr. 159) geändert worden ist, zu schaffen. Die Bekanntmachung wurde am Mittwoch, den 26. Februar 2025 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht.
Die bisherigen Muster dürfen von den Ärztinnen und Ärzten dann noch bis 30. April 2025 verwendet werden. Ab 1. Mai 2025 sind dann zwingend die neuen Muster zu verwenden. Nach Rückmeldung der Verlage sollten die Engpässe dann behoben sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ÄKV Weilheim-Schongau